Rechtliches

AGB und Lizenz­bedingungen

Stand: 22. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen

Stand: 22. Oktober 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von LUTSIO ist:

Sebastian Bulak

LUTSIO

Velberter Straße 74

45239 Essen

Deutschland

E-Mail: info@lutsio.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die entgeltliche und testweise Bereitstellung der browserbasierten LUTSIO-Software an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

LUTSIO richtet sich ausschließlich an gewerbliche und selbstständig beruflich tätige Nutzer. Verbraucherverträge werden nicht angeboten.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

LUTSIO ist eine browserbasierte Unternehmens- und Warenwirtschaftssoftware zur Unterstützung betrieblicher Abläufe.

Der Funktionsumfang richtet sich nach dem erworbenen Softwarepaket und der zum Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Zu den paketabhängigen Funktionen können insbesondere gehören:

Kunden- und Lieferantenverwaltung

Artikel- und Leistungsverwaltung

Lager- und Bestandsverwaltung

Angebote und Aufträge

Rechnungen und Lieferscheine

Betriebliche Organisationsfunktionen

Mitarbeiter- und Aufgabenverwaltung

Einsatz- und Schichtplanung

Branchenbezogene Service-, Gastronomie- und Operationsfunktionen

Nicht jedes Paket umfasst sämtliche Funktionen.

Maßgeblich ist die konkrete Paketbeschreibung bei Vertragsschluss.

§ 3 Softwarepakete und Preise

LUTSIO bietet folgende Softwarepakete an:

Paket

Jahrespreis netto für 12 Monate Nutzung

Basic

79,00 € / Jahr

Business

149,00 € / Jahr

Professional

229,00 € / Jahr

Service

199,00 € / Jahr

Gastro

399,00 € / Jahr

Operations

299,00 € / Jahr

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

Der Jahrespreis vergütet jeweils zwölf Monate Nutzung des gebuchten Pakets und ist für diesen Zeitraum vollständig im Voraus zu zahlen. Jahrespakete verlängern sich nicht automatisch. Es erfolgen keine wiederkehrenden PayPal-Abbuchungen. Der Kunde entscheidet selbst, ob er ein weiteres Jahrespaket bucht.

Der Erwerb eines Pakets begründet keine Ansprüche auf Funktionen anderer Pakete, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung sind.

§ 4 Testphase

LUTSIO kann vor dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz sieben Tage kostenlos getestet werden.

Die Testphase dient der eigenständigen Prüfung der angebotenen Funktionen.

Wird der Testaccount nicht in ein reguläres Nutzungsverhältnis überführt, endet die Testberechtigung nach sieben Tagen. Die aktiven Testdaten werden entsprechend dem vorgesehenen Löschprozess behandelt.

Die Testphase begründet keinen Anspruch auf eine spätere kostenlose Nutzung.

§ 5 Vertragsschluss

Die Darstellung der Softwarepakete auf der Website stellt die Beschreibung des angebotenen Leistungsumfangs dar.

Mit dem zahlungspflichtigen Abschluss des Bestellverfahrens gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung des bezeichneten Jahrespakets ab. Die Annahme erfolgt durch die Bestell- beziehungsweise Vertragsbestätigung von LUTSIO mit Bereitstellung der vereinbarten Berechtigung nach erfolgreicher Zahlungsprüfung. Die Bestätigung enthält das Paket, den vereinbarten Jahrespreis sowie den konkreten Beginn und das Ende des Nutzungszeitraums.

Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung werden die wesentlichen Vertragsinformationen, insbesondere Paket, Preis und geltende Vertragsbedingungen, bereitgestellt.

Die bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsbedingungen und die maßgebliche Paketbeschreibung bestimmen den Leistungsumfang.

§ 6 Zahlung und Bereitstellung

Die Zahlung des Jahrespreises erfolgt über PayPal. Für jede neue Buchung ist eine gesondert vom Kunden bestätigte Zahlung erforderlich. LUTSIO richtet keine wiederkehrenden PayPal-Abbuchungen und keine automatische Vertragsverlängerung ein.

Nach erfolgreicher technischer Zahlungsprüfung wird die erworbene Berechtigung für zwölf Monate freigeschaltet. Für neu angelegte Konten ist ergänzend das vorgesehene sichere Aktivierungsverfahren erforderlich. Die Vertragsbestätigung und das Benutzerkonto weisen Beginn und Ende des bezahlten Nutzungszeitraums aus. Eine spätere erstmalige Anmeldung verschiebt die dokumentierte Vertragslaufzeit nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung zutreffende Unternehmens- und Kontaktdaten anzugeben.

Gesetzliche Ansprüche bei fehlgeschlagener Zahlung, nicht vertragsgemäßer Bereitstellung oder sonstigen Leistungsstörungen bleiben unberührt.

§ 7 Nutzungsrecht

Der Kunde erhält im Umfang des erworbenen Pakets das vertraglich vereinbarte, nicht ausschließliche Recht, LUTSIO über die bereitgestellte browserbasierte Anwendung für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

Ein Eigentumsübergang an der Software oder eine Übertragung des Quellcodes findet nicht statt.

Ohne entsprechende Berechtigung darf der Kunde die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen oder Dritten als eigene Software anbieten, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.

Die Zahlung des Jahrespreises begründet kein Eigentum an der Software oder an der technischen Infrastruktur.

§ 8 Bereitstellung und Laufzeit

LUTSIO wird als browserbasierte Software über eine vom Anbieter betriebene technische Infrastruktur bereitgestellt.

Für neue Jahresbuchungen beträgt die vereinbarte Nutzungsdauer zwölf Kalendermonate. Der erste Nutzungszeitraum beginnt mit der erfolgreichen Zahlungsprüfung und Freischaltung. Beginn und Ende werden in der Vertragsbestätigung und im Benutzerkonto mit konkretem Datum und Zeitpunkt dokumentiert. Maßgeblich ist die Zeitzone Europe/Berlin. Fehlt im zwölften Folgemonat der entsprechende Kalendertag, endet der Zeitraum am letzten Tag dieses Monats zur entsprechenden Uhrzeit.

Mit Ablauf des bestätigten Nutzungszeitraums endet die Berechtigung zur regulären Softwarenutzung automatisch. Eine ordentliche Kündigung zum Laufzeitende ist hierfür nicht erforderlich. Das Jahrespaket verlängert sich nicht automatisch; ohne erneute Buchung und erfolgreiche Zahlung wird kein weiterer Nutzungszeitraum freigeschaltet.

Nach Ablauf kann der Kunde sein Jahrespaket über sein bestehendes Benutzerkonto erneut buchen und gesondert über PayPal bezahlen. Nach erfolgreicher Zahlungsprüfung wird derselbe Zugang für einen neuen zwölfmonatigen Zeitraum wieder freigeschaltet. Eine vor Ablauf ausdrücklich gebuchte und bezahlte Folgebuchung desselben Pakets beginnt erst am Ende des bereits bezahlten Nutzungszeitraums. Ein Paketwechsel ist über diesen vereinfachten Folgebuchungsprozess erst nach Ablauf des bisherigen Pakets vorgesehen.

Bei einer rechtzeitigen Folgebuchung bleiben das bestehende Benutzerkonto und die innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsfristen noch rechtmäßig vorhandenen Geschäftsdaten erhalten. Nach Vertragsende gilt die dreißigtägige Export- und Rückgabefrist nach § 14. Eine Folgebuchung nach bereits abgeschlossener Löschung stellt gelöschte Daten nicht wieder her.

Die Bereitstellungspflicht für neue Jahresbuchungen ist auf den jeweils bestätigten zwölfmonatigen Zeitraum begrenzt. Ein unbefristetes Nutzungsrecht oder ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Serverbereitstellung wird dadurch nicht eingeräumt.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 9 Updates und Weiterentwicklung

LUTSIO stellt während des vereinbarten Nutzungszeitraums die zur vertragsgemäßen und sicheren Bereitstellung erforderlichen Wartungen, Fehlerkorrekturen und Sicherheitsaktualisierungen bereit. Freiwillige funktionale Weiterentwicklungen können zusätzlich angeboten werden, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind.

Sicherheitsrelevante Maßnahmen können zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebs erforderlich sein.

Änderungen dürfen vertraglich vereinbarte wesentliche Leistungen nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage entziehen.

Neue Funktionen können Gegenstand gesonderter Angebote oder Updates sein, soweit sie nicht bereits vertraglich geschuldet sind.

§ 10 E-Rechnung

Die E-Rechnungsfunktion ist derzeit nicht verfügbar und kein Bestandteil der angebotenen LUTSIO-Lizenzen.

Die Unterstützung strukturierter E-Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD ist für ein zukünftiges LUTSIO-Update vorgesehen, voraussichtlich ab 2028.

Der genannte Zeitraum ist eine unverbindliche Entwicklungsprognose. Ein Veröffentlichungstermin oder bestimmter Funktionsumfang wird nicht zugesichert. Änderungen oder eine Nichtveröffentlichung bleiben vorbehalten.

Die bestehenden klassischen Rechnungsfunktionen bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, LUTSIO im Rahmen der geltenden Gesetze und der vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden.

Insbesondere hat der Kunde:

Zugangsdaten angemessen zu schützen

Mitarbeiterberechtigungen sachgerecht zu vergeben

Eingegebene Geschäftsdaten auf Richtigkeit zu prüfen

Gesetzliche Rechnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten

Erforderliche datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen sicherzustellen

Unzulässige oder missbräuchliche Zugriffe zu unterlassen

Für die Rechtmäßigkeit eigener Inhalte und Geschäftsvorgänge einzustehen

§ 12 Kundendaten und Mandantentrennung

Die vom Kunden eingegebenen Geschäftsdaten bleiben seiner betrieblichen Verantwortlichkeit zugeordnet.

LUTSIO verwendet nach seiner dokumentierten technischen Architektur getrennte SQLite-Datenbanken für unterschiedliche Mandanten und serverseitige Zugriffskontrollen.

Die technischen Schutzmaßnahmen werden in der Datenschutzerklärung, der AVV und den TOM näher beschrieben.

LUTSIO erwirbt durch die Bereitstellung der Software keine eigenen wirtschaftlichen Nutzungsrechte an den Geschäftsdaten des Kunden, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

Soweit LUTSIO personenbezogene Geschäftsdaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

§ 14 Datensicherung, Export und Löschung

LUTSIO verwendet nach der dokumentierten Betriebsregelung technische Sicherungsverfahren.

Serverseitige Backups werden wöchentlich erstellt und 28 Tage aufbewahrt.

Mit dem dokumentierten Ende des Jahrespakets wird der reguläre Anwendungszugang gesperrt. Für weitere 30 Tage wird ein gesonderter, authentifizierter Datenexportzugang bereitgestellt. Anschließend wird auch der Exportzugang gesperrt und die Daten werden dem kontrollierten Löschprozess zugeführt. Eine innerhalb dieser Frist erfolgreich bezahlte Folgebuchung kann den bestehenden Zugang mit den noch rechtmäßig vorhandenen Daten wieder freischalten. Gesetzliche Rückgabe- und Datenübertragbarkeitsrechte dürfen durch technische Fristen nicht unzulässig verkürzt werden.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Der Kunde bleibt für die rechtzeitige Übernahme und gesetzeskonforme Aufbewahrung seiner exportierten Geschäftsunterlagen verantwortlich.

§ 15 Gewährleistung

Für Mängel der vertraglich geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit wirksame individual- oder formularvertragliche Abweichungen zulässig sind.

Die Software unterstützt betriebliche Prozesse, ersetzt jedoch keine eigenständige rechtliche oder steuerliche Prüfung.

Gesetzliche Mängelrechte werden durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

§ 16 Haftung

LUTSIO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Voraussetzungen und kann, soweit rechtlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt sein.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Eine pauschale Freistellung von sämtlichen Schäden durch Datenverlust, Sicherheitsvorfälle oder Softwarefehler wird nicht vereinbart.

§ 17 Rückerstattungen

LUTSIO gewährt nach dem Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz kein zusätzliches freiwilliges Rückerstattungsrecht.

Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs-, Schadensersatz- und sonstige zwingende Ansprüche bleiben uneingeschränkt bestehen.

§ 18 Vertragsbeendigung

Jede neue Jahresbuchung endet ohne automatische Vertragsverlängerung mit Ablauf des bestätigten zwölfmonatigen Nutzungszeitraums. Eine gesonderte Kündigung zum vereinbarten Laufzeitende ist nicht erforderlich. Andere wirksam vereinbarte Beendigungstatbestände und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach dokumentiertem Vertragsende gelten die vereinbarten Regelungen zu Datenexport, Zugriffssperre und Löschung.

§ 19 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.

Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen und individuellen Vereinbarungen.

Die Umstellung auf Jahrespakete ändert bereits zuvor wirksam geschlossene Verträge und dokumentierte Berechtigungen nicht rückwirkend. Für eine neue oder erneut gebuchte Jahresperiode gelten die bei dieser Buchung wirksam einbezogenen Bedingungen; eine Umstellung bestehender unbefristeter Berechtigungen erfolgt nicht automatisch.